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Wichtige Änderungen 2020

  • Kassenführung: Bei fehlerhaften oder manipulierten Kassenbüchern drohen höhere Bußgelder (§ 379 Abs. 1 Nr. 3 AO). Sie steigen von 5 000 auf bis zu 25 000 Euro.
  • Mindestlohn steigt: Mit dem neuen Jahr wird der gesetzliche Mindestlohn um 16 Cent pro Stunde auf 9,35 Euro brutto angehoben. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Azubis, Praktikanten im Pflichtpraktikum oder wenn das Praktikum nicht länger als drei Monate dauert und der beruflichen Orientierung oder der Aufnahme eines Studiums dient. Ebenso Jugendliche in einer Einstiegsqualifizierung, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nach dem Beenden der Arbeitslosigkeit, Ehrenamtliche.
  • Lehre: Die „Mindestausbildungsvergütung“ wird eingeführt, wenn nicht tarifvertraglich vereinbarte Lehrentgelte höher liegen. Ab 2020 liegt die Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende bei 515 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. (Mehr Informationen hier: https://www.azubi- ostbrandenburg.de/2019/10/30/ bundestag-beschliesst-azubi- mindestlohn/)
  • BAföG-Höchstsatz steigt auf 861 Euro. Zum Wintersemester 2020/2021 steigt der Förderungshöchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsges etz (BAföG)auf 861 Euro pro Monat. Dieser gilt sowohl für Schüler und Studenten als auch für Absolventen eines Dualen Studiums. Für Letztere gilt: Ihr Einkommen wird auf die BAföG-Leistungen angerechnet. Wer mit dem eigenen Verdienst über dem geltenden Höchstsatz von aktuell 852 Euro liegt, erhält keine BAföG-Förderung.
  • Belegausgabepflicht: Ein Kassenbon muss ab dem 1. Januar bei jedem Verkauf ausgedruckt werden. So soll Steuerbetrug reduziert werden. Die Pflicht für Unternehmen, ihre Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) auszurüsten, gilt ab dem 30. September 2020.
  • Arbeitslosenversicherung sinkt: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von jetzt 2,5 beträgt dann 2,4 Prozent. Die Regelung gilt befristet bis Ende 2022.
  • Minijobs: Ab 1. Juli nächsten Jahres müssen Arbeitgeber in den DEÜV-Meldungen an die Minijobzentrale mit angeben, in welcher Krankenkasse der Minijobber (mit-)versichert ist. Der Personalfragebogen muss entsprechend angepasst werden.
  • Keine Mehrwertsteuer: Bei Jahresumsätzen von bis zu 22.000 Euro entfällt die Umsatzsteuer(vor)anmeldung. Die höhere Freigrenze beträgt nun 22 000 Euro statt 17.500 Euro. Die so genannte Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer (§19 UstG) ist betroffen.
  • Aufbewahrungsfristen: Unternehmen müssen steuerlich relevante Unterlagen ab 2020 deutlich kürzer lagern. Rechnungen, Buchungsbelege, Auszüge müssen nur noch fünf, statt bisher 10 Jahre gespeichert werden.
  • Existenzgründer: Wer einen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen hat, muss innerhalb eines Monats von sich aus den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Einkünften beziehungsweise Umsätzen an das Finanzamt übermitteln. Der ausgefüllte Fragebogen kann über das Online-Portal “Mein ELSTER” (www.elster.de) elektronisch übermittelt werden.
  • EEG-Umlage steigt: Nachdem die Umlage zuletzt zweimal in Folge gesunken war, steigt sie nun wieder leicht an. Die EEG-Umlage beträgt im kommenden Jahr 6,756 ct/kWh – im Jahr 2019 lag sie bei 6,405 ct/kWh.
  • Reisekostenabrechnung: Ab acht Stunden Reisedauer steigt die Verpflegungspauschale von 12 auf 14 Euro, bei 24 Stunden Abwesenheit auf 28 Euro, bei mehrtägigen Reisen für An- und Abreisetage auf 14 Euro.
  • Transparenzregister: Seit 2017 müssen die wirtschaftlich Berechtigten gemeldet werden. Ab 1. Januar 2020 drohen bei Missachtung der Meldepflicht für Kapital- wie Personenunternehmen) hohe Bußgelder.
  • Betriebsrente: Betriebsrenter werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Ab dann müssen sie nur noch Beiträge für Einkommen aus Betriebsrenten zahlen, das 159,25 Euro übersteigt. Der neue Freibetrag soll die bisherige Freigrenze ersetzen. Der neue Freibetrag gilt für monatliche Zahlungen und für einmalige Kapitalauszahlungen.
  • PC-Software: Microsoft beendet ab Januar den kostenfreien Support mit Updates für Windows 7. PCs mit dem Betriebssystem sind nicht mehr gegen Computerviren und Hacker geschützt.
  • Steuerfrei: Das Dienst­rad, das der Arbeit­geber zusätzlich zum regulären Gehalt spendiert und kostenfrei zur Verfügung stellt, darf dieser auch privat nutzen. So muss der Beschäftigte den geldwerten Vorteil nicht versteuern. Das gilt für gekaufte Fahrräder genauso wie für die Leasing-Variante. Die Dienstfahrrad-Regelung sollte ursprünglich nur bis 2021 laufen, wird nun aber bis Ende 2030 verlängert.
  • Aus für Plastiktüte: Das Verbot in Geschäften gilt nicht für so genannte Hemdchenbeutel, also die dünnen Obst- und Gemüsetüten. Das Plastiktüten-Verbot soll sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. So sollen die Händler die Möglichkeit haben, ihren Restbestand an Plastiktüten noch abzubauen.

Michael Thieme

Pressereferent Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0335 5619 - 108
Telefax: 0335 56577 - 375

michael.thieme@hwk-ff.de

Der Beitrag Wichtige Änderungen 2020 erschien zuerst auf Berufsbildung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg.


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