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Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ veröffentlicht

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Mit diesem Programm sollen Ausbildungsbetriebe mit Zuschüssen unterstützt werden, die besonders stark von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind. Ihnen soll hiermit geholfen werden, die Ausbildung im Unternehmen zu sichern und gleichzeitig neue Ausbildungsplätze bereitzustellen. Hierzu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Mit diesem Programm sollen Ausbildungsbetriebe mit Zuschüssen unterstützt werden, die besonders stark von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind. Ihnen soll hiermit geholfen werden, die Ausbildung im Unternehmen zu sichern und gleichzeitig neue Ausbildungsplätze bereitzustellen. Hierzu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

1. „Ausbildungsprämie“ bei Erhalt des Ausbildungsniveaus

Kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Mitarbeitende), die von der Corona-Krise besonders betroffen sind und welche die Zahl der für das neue Ausbildungsjahr geschlossenen Ausbildungsverträge auf dem durchschnittlichen Niveau der letzten drei Jahre halten, erhalten für jeden neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag, der zwischen dem 1. August 2020 und dem 15. Februar 2021 beginnt, eine einmalige Prämie von 2.000 Euro. Diese Prämie wird frühestens nach Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt. Die Ausbildungsprämie steht unter der Bedingung, dass das Ausbildungsverhältnis über die Probezeit hinaus fortbesteht. Der Antrag hierzu muss spätestens 3 Monate nach Ablauf der Probezeit des jeweiligen Ausbildungsverhältnisses gestellt werden.

Besonders betroffen sind Unternehmen dann, wenn das Unternehmen in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei Ausbildungsbetrieben, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.

2. „Ausbildungsprämie plus“ bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus

Kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Mitarbeitende), die von der Corona-Krise besonders betroffen sind und die für das neue Ausbildungsjahr eine höhere Anzahl von Ausbildungsverträgen abgeschlossen haben als im Durchschnitt der letzten drei Jahre, erhalten für jedes zusätzliche Ausbildungsverhältnis 3.000 Euro. Der Antrag kann für die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge gestellt werden, die zwischen dem 1. August 2020 und dem 15. Februar 2021 beginnen. Diese Prämie wird frühestens nach Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt. Die Ausbildungsprämie steht unter der Bedingung, dass das Ausbildungsverhältnis über die Probezeit hinaus fortbesteht. Der Antrag hierzu muss spätestens 3 Monate nach Ende der Probezeit des jeweiligen Ausbildungsverhältnisses gestellt werden.

Besonders betroffen sind Unternehmen dann, wenn das Unternehmen in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei Ausbildungsbetrieben, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember2019 zum Vergleich heranzuziehen.

3. „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“ zur Vermeidung von Kurzarbeit

Handwerksbetriebe, die Kurzarbeit durchführen und trotz relevantem Arbeitsausfall ihre Ausbildungsaktivitäten während der Corona-Krise fortsetzen und deren Auszubildende sowie Ausbilder nicht in Kurzarbeit bringen, um die laufenden Ausbildungsaktivitäten fortzusetzen, können einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der Bruttoausbildungsvergütung für jeden Monat beantragen, in dem ein Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent im Betrieb oder der Betriebsabteilung zu verzeichnen ist. Die Förderung ist ab 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Der Antrag auf Förderung ist rückwirkend für jeden Monat innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten zu stellen.

4. Übernahmeprämie Insolvenz

Handwerksbetriebe, welche Auszubildende übernehmen, deren ehemalige Ausbildungsbetriebe Corona- pandemiebedingt in Insolvenz geraten sind und das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet worden ist, erhalten eine einmalige Übernahmeprämie von 3.000 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass der ehemalige Ausbildungsbetrieb bis zum 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war und über den zwischen dem 1. April 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Förderung wird gewährt, wenn der Ausbildungsvertrag zur Fortführung der Ausbildung zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen worden ist. Der Antrag hierzu muss spätestens 3 Monate nach Ende der Probezeit des jeweiligen neubegründeten Ausbildungsverhältnisses gestellt werden.

 

Nicht gefördert werden:

  • Ausbildungsverhältnisse mit Ehegatten oder Verwanden ersten Grades oder
  • bereits geförderte Ausbildungsverhältnisse durch ein anderes Förderprogramm des Bundes oder des Landes
  • Ein Ausbildungsbetrieb kann für einen Ausbildungsvertrag nur durch eine „Ausbildungsprämie“, eine „Ausbildungsprämie plus“ oder eine „Übernahmeprämie bei Insolvenz“ gefördert werden.

Die Umsetzung der Förderrichtlinie erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Dabei ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk der Ausbildungsbetrieb liegt.

Die Unterlagen zur Beantragung der Prämie bei der Arbeitsagentur finden Sie hier.

Wir als Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg sind zuständig für die Bestätigung der notwendigen Bescheinigung: Antrag auf „Ausbildungsprämie“ und „Ausbildungsprämie plus“ nach dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“. Daher reichen Sie die jeweilige Bestätigung vorausgefüllt per Mail an stefanie.pense@hwk-ff.de bei uns ein. Im Ausnahmefall kann dies auch an die Postanschrift: Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, Abteilung Berufsbildung, Bahnhofstraße 12, 15230 Frankfurt (Oder), erfolgen.

Wir nehmen dann die Bestätigung vor und senden diese Bescheinigung an Sie zurück. Zusammen mit dem jeweiligen Antrag reichen Sie die Bescheinigung bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein. Bitte beachten Sie, dass die Agenturen für Arbeit Anträge nur bearbeiten können, wenn sie mit vollständigen Unterlagen eingehen.

Für weitere Rückfragen der Arbeitgeber ist die Hotline des Arbeitgeber-Service unter folgender Nummer erreichbar: 0800 4 555520 (gebührenfrei).

Die Förderrichtlinien finden Sie hier.

Bei Fragen zur Förderrichtlinie wenden Sie sich gern an unsere Mitarbeiterinnen im Projekt „Passgenaue Besetzung“: Frau Juliane Korth, Frau Agnieszka Sajduk

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Ausbildung haben, wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberater.

Gunnar Schulz

Ausbildungsberater Frankfurt (Oder)

Telefon: 0335 5619 - 146
Telefax: 0335 56577 - 313

gunnar.schulz@hwk-ff.de

Bennet Zimmermann

Ausbildungsberater - MOL, LOS

Telefon: 0335 5619 - 158
Telefax: 0335 56577 - 314

bennet.zimmermann@hwk-ff.de


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