Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags für Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken Berlin und Brandenburg wurde am 09.11.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird rückwirkend zum 01.09.2020 gültig. Der Tarifvertrag wirkt damit unmittelbar und zwingend für alle Betriebe des Elektro- und Informationstechnikerhandwerks mit Sitz in Berlin und Brandenburg.
Wir bitten um Beachtung der Beträge für die Ausbildungsvergütung sowie der Festlegungen für den zu gewährenden Urlaub bei neu abzuschließenden Ausbildungsverträgen. Festgelegte Vergütungssätze sowie Urlaubsansprüche in bereits laufenden Lehrverhältnissen müssen entsprechend angepasst werden. Hier finden Sie die Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie den aktuellen Tarifvertrag.
Bundesanzeiger AVE Azubi Brandenburg 2020