Michaela Schmidt, Abteilungsleiterin Berufsausbildung Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, informiert in einem Gespräch mit dem Deutschen Handwerksblatt (DHB) zu Terminen, zu Ausbildungsfragen/-problemen und zu Prüfungen in den nächsten Tagen und Wochen.
DHB: Lässt sich sagen, wie die Berufsschulausbildung nun fortgesetzt wird?
Michaela Schmidt: Ab 4. Mai beginnt für die Lehrlinge des 3. Ausbildungsjahres die Prüfungsvorbereitung. Parallel startet auch die für die Prüfungen des 2. Ausbildungsjahres.Die Berufsschulausbildung an den Oberstufenzentren (OSZ) wird für alle Azubis im 3. Ausbildungsjahr fortgesetzt. Für das 2. Ausbildungsjahr gibt es bei vielen OSZs das Homeschooling. Aber darüber entscheidet jedes OSZ für sich, je nach den eigenen Möglichkeiten. Lehrling und Betrieb können sich täglich an den OSZs informieren, was wie wann angeboten wird. Es gibt Berufsschulen, die den Lehrlingen Aufgaben zur Erarbeitung bzw. Wiederholung des Unterrichtsstoffes (mit)gegeben haben. Fest steht: Fachlehrer bieten sich in jedem OSZ für telefonische Fragen und Online-Konsultationen an. Vereinzelt haben wir Berufsschulen, die auch über eine Online-Lernplattform verfügen. Die Betriebe sollten sich dazu mit ihren Azubis austauschen und auch mit der Schule Kontakt aufnehmen.
DHB: Können Lehrlinge in den kommenden Wochen wegen des Ausfalls/Wegfalls von Unterricht/ÜLU im Betrieb komplett mitarbeiten?
Michaela Schmidt: Lehrlinge müssen in den unterrichtsfreien Wochen selbstverständlich in den Betrieb gehen. Der Betrieb sollte die Lehrlinge dann mindestens zwei Tage in der Woche, in der eigentlich Berufsschule stattgefunden hätte, freistellen. So können sie die Aufgaben zu Hause lösen bzw. abarbeiten. Es gibt Schulen, die vergeben auf diese Aufgaben Noten. Unsere dringende Bitte als Kammer an die Ausbildungsbetriebe: Geben Sie den Lehrlingen die Zeit für die Aufarbeitung, das Nachholen und die Wiederholung des Unterrichtsstoffes.
DHB : Gibt es für Lehrlinge eine Kurzarbeiterregelung?
Michaela Schmidt: Nein, auf Bundesebene nicht. Die brandenburgische Landesregierung prüft nächste Woche, ob und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es geben kann. Auf jeden Fall gilt: Jeder Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, zuerst alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten. Der Betrieb sollte gemeinsam mit dem Lehrling über Möglichkeiten nachdenken, wie auch ohne Kurzarbeitergeld die komplizierte Lage überbrückt werden kann, ganz sicher durch theoretische Arbeitsaufgaben, die der Lehrling zu Hause lösen muss. Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, haben die Lehrlinge Anspruch auf Zahlung der vollen Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Abweichend von der gesetzlichen Mindestdauer können Ausbildungs- und Tarifverträge längere Fristen vorsehen. Wenn die 6 Wochen rum sind, in dieser Sechs-Wochen-Frist vorhandene Überstunden abgebummelt worden sind, auch der anteilige Urlaub, der bis jetzt angefallen ist, genommen wurde, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Rechnen wir beispielsweise bzw. musterhaft ab ca. 16. März, dann ist die 6-Wochenfrist am 30. April rum.
DHB: Welche Unterstützung/staatliche Hilfen gibt es, um Ausbildungsverhältnisse aufrecht zu erhalten?
Michaela Schmidt: Leider momentan in Brandenburg und vielen anderen Bundesländern noch keine. Aber es ist eine Forderung der Kammern und des ZDH, dass finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen für die Betriebe, die einen Lehrling aus einem Konkursunternehmen übernehmen. Das gleiche soll auch für Azubis gezahlt werden, deren Lehrverhältnisse wegen der Corona-Situation gekündigt wurde.
DHB: Werden Ausbildungsbetriebe gefördert – steuerlich, finanziell?
Michaela Schmidt: Nein. Es gibt zu viele unbesetzte Stellen, als dass zusätzliche Fördermittel für Ausbildungsbetriebe ausgereicht werden. Vielleicht ändert sich das, wenn sich wirtschaftliche Schwierigkeiten in Betrieben für eine Lehre durch die Corona-Krise auf die Zahl der Lehrverhältnisse auswirken. Oder wenn Lehrlinge ihre Gesellenprüfungen nicht rechtzeitig absolvieren konnten.
DHB: Gibt es, wie in den 1990er/2000er Jahren, die Möglichkeit, dass die HWK die gekündigten Lehrlinge in Ausbildungsverbünden auffängt und erfolgreich durch die Krise führt?
Michaela Schmidt: Momentan nicht. Aber es gibt verschiedene Szenarien, die momentan mit den Kammern besprochen werden. Je nachdem, wie lange diese Situation anhält, könnte es eine Möglichkeit sein, Lehrlinge erfolgreich zu einer Prüfung zu führen. Aber auch dazu müssten dann zeitnah Entscheidungen auf Landes- und auf Bundesebene getroffen werden, da auch die Finanzierung solcher Maßnahmen geklärt werden muss.
DHB: Warum ist es aus Ihrer Sicht ein Fehler, wenn Betriebe sich jetzt von ihren Lehrlingen trennen?
Michaela Schmidt: Weil wir davon ausgehen können, dass auch nach Überwindung der Corona-Pandemie die Handwerksunternehmen weiterhin dringend Fachkräfte benötigen. Jeder Lehrling, der jetzt eine Kündigung erhält, wird einen neuen Betrieb finden, der ihn weiter ausbildet und ihn danach auch beschäftigt. Davon bin ich überzeugt.
DHB: Dürfen Lehrbetriebe aus Corona-Gründen kündigen?
Michaela Schmidt: Nein. Gesetzliche Regelungen sind aufgrund der Corona-Situation nicht außer Kraft gesetzt. Im BBiG § 22 ist festgelegt, wann ein Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann. Und die Möglichkeiten einer Kündigung sind bei Lehrlingen sehr eingeschränkt. Wir appellieren, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Zeit der Krise gemeinsam und miteinander zu überbrücken. Unsere Ausbildungsberater werden die Betriebe und deren Lehrlinge gern beraten, wie es gelingen kann, das Lehrverhältnis fortzusetzen.
DHB: Sind Prüfungstermine bekannt? Erfolgen die Prüfungen online?
Michaela Schmidt: Die HWK hat festgelegt, dass die Zwischen- und Gesellenprüfungen ins II. / IV: Quartal 2020 verschoben werden. Es ist beabsichtigt, ab Juni bis hoffentlich Ende August alle Abschluss- und die Gesellenprüfungen durchzuführen. Es können sich natürlich Verschiebungen ergeben. Wir hatten alle Prüfungen, die bis Ende April stattfinden sollten, abgesagt. Der Sommerprüfungszeitraum beginnt im Handwerk in Brandenburg erst im Juni und geht bis Ende August. Noch haben wir gute Chancen, unsere Prüfungen durchzuführen. Wir sind momentan dabei, einen Prüfungsteil einer Meisterprüfung online vorzubereiten. Erfahrungen haben wir auf diesem Gebiet leider noch nicht. Es ist im Handwerk auch sehr schwer, onlinegestützte Prüfungen durchzuführen. Die Prüfungen finden zum größten Teil in Form von praktischen Arbeiten statt.
DHB: Wie kann, soll der Unterrichts- und ÜLU-Ausfall nachgeholt werden?
Michaela Schmidt: Sorge bereitet mir, dass die ausbildungsbegleitenden Hilfen für unsere schwächeren Azubis auch nicht stattfinden bzw. durchgeführt werden. Wir checken, wie man versäumte Stunden schnellstmöglich nachholen kann. Vielleicht bieten wir als Handwerkskammer Unterricht an. Wir sind bemüht, alle ÜLU-Kurse, die zur Zeit ausfallen, schnellstmöglich nachzuholen.
DHB: Verlängert sich die Ausbildungszeit?
Michaela Schmidt: Sie verlängert sich nicht automatisch! Dazu müssen die Betriebe und ihr(e) Lehrling(e) einen Antrag auf Verlängerung bei der Handwerkskammer einreichen. Bundesweit besteht ein Grundkonsens, dass in den Fällen, in denen die Prüfung nicht mehr vor vertraglichem Ausbildungsende abgelegt werden kann, sondern verschoben wird, die Ausbildungsverträge bis zu dem dann neuen Prüfungstermin verlängert werden sollen. Das Problem liegt darin, dass wir für diese Art der Verlängerung keine Rechtsgrundlage haben. Wenn aber beide Parteien (Lehrling und Ausbilder) den Willen bekunden, dass Vertragsverhältnis bis zum Ablegen der Prüfungen zu verlängern, wird die Kammer diesem Antrag stattgeben. Bitte suchen Sie unbedingt das Gespräch mit den Ausbildungsberatern der Handwerkskammer.