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Der Ausbildungsbonus kommt!

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Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Der Ausbildungsmarkt im Handwerk ist durch die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen durch zwei Effekte betroffen: Hygiene- und Abstandsregelungen erschweren die Vertragsanbahnungs- und Matchingprozesse für (bereits bestehende) Ausbildungsangebote. Zudem sind viele Betriebe verunsichert, ob sie in diesem Jahr Ausbildungsstellen zur Verfügung stellen können.

Mit einem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“, dessen Eckdaten am 24. Juni 2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurden, sollen unter anderem Ausbildungsbetriebe in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation unterstützt und motiviert werden, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen.

Es sind 500 Mio. Euro bereitgestellt worden, um die Ausbildungstätigkeit der KMU zu stärken.

Das Handwerk begrüßt das Programm grundsätzlich und fordert eine schnelle und bürokratiearme Umsetzung.

Um die Ausbildungsprämie zu erhalten, müssen Betriebe bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erfahren Sie im nebenstehenden Eckpunkte-Papier der beteiligten Bundesministerien.

Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer unterstützen bei allen Fragen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“.

Aktuell wird die erste Förderrichtlinie zur Umsetzung des Bundesprogramms innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, damit sie vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres im August 2020 vorliegt.

Vorgesehen sind Ausbildungsprämien für kleine und mittlere Unternehmen, die ihr Ausbildungsniveau in dem im Jahr 2020 neu beginnenden Ausbildungsjahr im Vergleich zu den drei Vorjahren beibehalten oder sogar erhöhen. Für die Zuordnung zum neuen Ausbildungsjahr ist allein der Ausbildungsbeginn maßgeblich. In die Förderung grundsätzlich einbezogen werden sollen Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen.

Auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags kommt es dabei nicht an, d. h., es können auch Ausbildungen gefördert werden, für die der Ausbildungsvertrag bereits vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie abgeschlossen worden ist. Insbesondere steht damit der Abschluss eines Ausbildungsvertrags vor dem 1. August 2020 einer Förderung nicht entgegen.

Michaela Bergemann

Ausbildungsberaterin UM, BAR

Telefon: 0335 5619 - 154 oder Mobil: 0151 57145814
Telefax: 0335 56577-371

michaela.bergemann@hwk-ff.de

Gunnar Schulz

Lehrlingsrolle - LOS, MOL, FFO. / Statistik

Telefon: 0335 5619 - 155
Telefax: 0335 56577 - 368

gunnar.schulz@hwk-ff.de

Bennet Zimmermann

Ausbildungsberater - MOL, LOS

Telefon: 0335 5619 - 158
Telefax: 0335 56577 - 314

bennet.zimmermann@hwk-ff.de


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