Da von den Fördermöglichkeiten des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“ (Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus) nur sehr wenige Handwerksunternehmen profitieren konnten, wurde eine Anpassung der Richtlinie vorgenommen. Damit werden die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien für die Betriebe erleichtert. Im Weiteren wurden die Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bis Mitte 2021 verlängert.
Was wurde angepasst:
- Ausbildungsbetriebe werden künftig mit Ausbildungsprämien gefördert, wenn sie im Zeitraum von April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent oder in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichnen müssen (bisher: durchschnittlich mindestens 60 Prozent in April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr).
- Die Durchführung von Kurzarbeit wird für die Ausbildungsprämien bzw. die Ausbildungsprämie plus nun auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt (bisher: nur erstes Halbjahr 2020).
- Ausbildungen, die vom 24. Juni 2020 (das ist das Datum des Kabinettbeschlusses zu den Eckpunkten des Bundesprogramms) bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, werden in die Ausbildungsprämien miteinbezogen (bisher: es galt der Lehrbeginn 1. August 2020).
- Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis einschließlich Juni 2021 verlängert (bisher: Laufzeit bis einschließlich Dezember 2020).
- Die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsstelle wegen pandemiebedingter Insolvenz des ursprünglichen Betriebes verlorengegangen ist, wird künftig unabhängig von den Betriebsgrößen mit einer Übernahmeprämie gefördert. Diese Übernahmen werden bis zum 30. Juni 2021 gefördert (bisher: nur, wenn beide Betriebe maximal 249 Mitarbeiter hatten. Eine Übernahme wurde bisher nur bis zum 31. Dezember gefördert).
- Die Änderungen gelten auch rückwirkend, das bedeutet: Anträge auf Förderungen können innerhalb von drei Monaten auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gestellt werden, für die bisher eine Förderung nicht möglich war, die aber von den geänderten Voraussetzungen erfasst sind. Das gilt auch, wenn ein vorheriger Antrag aus diesen Gründen abgelehnt worden ist.
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise:
Die Änderungen treten zum 10. Dezember 2020 in Kraft. Anbei der Link zu den Förderrichtlinien:
Die Umsetzung der Förderrichtlinie erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Dabei ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk der Ausbildungsbetrieb liegt.
Die Unterlagen zur Beantragung der Prämie bei der Arbeitsagentur finden Sie hier
Wir als Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg sind zuständig für die Bestätigung der notwendigen Bescheinigung – Antrag auf „Ausbildungsprämie“ und „Ausbildungsprämie plus“ nach dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“.
Daher reichen Sie die jeweilige Bestätigung vorausgefüllt per Mail an stefanie.pense@hwk-ff.de bei uns ein. Im Ausnahmefall kann dies auch an die Postanschrift: Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, Abteilung Berufsbildung, Bahnhofstraße 12, 15230 Frankfurt (Oder), erfolgen.
Wir nehmen dann die Bestätigung vor und senden diese Bescheinigung an Sie zurück. Zusammen mit dem jeweiligen Antrag reichen Sie die Bescheinigung bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein. Bitte beachten Sie, dass die Agenturen für Arbeit Anträge nur bearbeiten können, wenn sie mit vollständigen Unterlagen eingehen.
Für weitere Rückfragen der Arbeitgeber ist die Hotline des Arbeitgeber-Service unter folgender Nummer erreichbar:
0800 4 555520 (gebührenfrei).
Bei Fragen zur Förderrichtlinie wenden Sie sich gern an unsere Mitarbeiterinnen im Projekt „Passgenaue Besetzung“:
Frau Juliane Korth, Frau Agnieszka Sajduk
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Ausbildung haben, wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberater.
Michaela Bergemann
Ausbildungsberaterin UM, BAR
Telefon: 03334 381 - 795 oder Mobil: 0151 57145814
Telefax: 0335 56577-371