Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung wurde im letzten Jahr erstmalig eine Mindestausbildungsvergütung in Deutschland eingeführt. Diese ist im § 17 BBiG (Berufsbildungsgesetz) festgeschrieben und für die Jahre 2020 bis 2023 bereits genau festgelegt.
Die Mindestausbildungsvergütung ist für alle Berufsausbildungsverhältnisse als Untergrenze maßgeblich, es sei denn, dass durch tarifliche Bindung des Betriebes und den damit verbundenen Regelungen etwas anderes gilt. Das Recht der Tarifvertragsparteien für ihre Gewerke angemessene Ausbildungsvergütungen und weitere Regelungen für die Berufsausbildung zu vereinbaren, wird durch die Mindestausbildungsvergütung nicht berührt. Der Tarifvorrang gilt bei Tarifbindung nach wie vor.
Für alle im Jahr 2021 beginnenden Ausbildungsverhältnisse gelten folgende Beträge als neue Untergrenze (Mindestausbildungsvergütung 2021):

- Ausbildungsjahr: 550,00 Euro
- Ausbildungsjahr: 649,00 Euro
- Ausbildungsjahr: 742,50 Euro
- Ausbildungsjahr: 770,00 Euro
Tarifvertrag Anlagenmechaniker Sanitär- Heizungs- und Klimatechnik neu
Wir möchten im Weiteren darauf aufmerksam machen, dass es seit
dem 1. Oktober 2020 im Anlagenmechaniker-Handwerk für alle Ausbildungsbetriebe mit dem Sitz im Land Brandenburg einen neuen Tarifvertrag gibt. Ab dem 1. Oktober gelten folgende Vergütungssätze für alle tariflich organisierten Betriebe:

- Ausbildungsjahr: 560,00 Euro
- Ausbildungsjahr: 610,00 Euro
- Ausbildungsjahr: 660,00 Euro
- Ausbildungsjahr: 710,00 Euro
Nicht tariflich organisierte Betriebe müssen weiterhin die Mindestausbildungsvergütungssätze für das jeweilige Kalenderjahr zahlen.
Tarifvertrag Dachdecker neu
Ab dem 1. Januar 2021 steigen ebenfalls die Ausbildungsvergütungen für die Dachdeckerlehrlinge. Folgende Vergütungssätze gelten dann:

- Ausbildungsjahr: 780 Euro
- Ausbildungsjahr: 940 Euro
- Ausbildungsjahr: 1.200 Euro
Michaela Bergemann
Ausbildungsberaterin UM, BAR
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